Struktur

Akademische Selbstverwaltung

Nach dem Hochschulgesetz verwalten die Hochschulen ihre Angelegenheiten (natürlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben) selbst. Dazu bilden sie gewisse Strukturen und Entscheidungsgremien, die wir euch in den nächsten Zeilen ein wenig näherbringen wollen. Vor allem beleuchten wir die Frage, was davon für uns Studis interessant ist und welchen Einfluss wir nehmen können, denn dort werden beinahe alle für unser Studium und Arbeiten an der Hochschule relevanten Beschlüsse gefällt.

Die „Gruppenhochschule“

Vorab soll auch kurz das Prinzip der sog. „Gruppenhochschule“ erläutert werden: An der Hochschule gibt es über 500 Professor:innen, noch wesentlich mehr Menschen in der Lehre, die aber noch keinen eigene Lehrstuhl inne haben (ca. 5.200 — die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen), daneben noch etwa 2.000 Büro- und Facharbeitskräfte, Verwaltungspersonal, Hausmeister:innen, Sekretär:innen, Angestellte etc. (die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen). Ach ja, und es gibt Studis. An der RWTH knapp über 42.000. Diese „Gruppen“ wählen und entsenden jeweils getrennt voneinander ihre Vertreter:innen in die Gremien der Hochschule. Allerdings haben die Professor:innen in jedem Gremium (mit Ausnahme des erweiterten Senates) die absolute Stimmenmehrheit. Dieses mittelalterlich-ständisch anmutende Faktum liegt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den späten 70er Jahren an der in der Verfassung festgeschriebenen „Freiheit von Forschung und Lehre“. Demnach müssen die Profen in der Lage sein, ihre Jobs in dieser Freiheit durchzuführen und haben deshalb in allen Fragen, die diese irgendwie betreffen könnten, immer die absolute Mehrheit, auch wenn sie zahlenmäßig die absolut kleinste Gruppe bilden. Das führt natürlich dazu, dass immer, wenn etwas an der Hochschule verändert werden soll, dies nur mit (wenigstens teilweiser) Zustimmung der Professor:innen und der übrigen Gruppen funktioniert. Wer jetzt denkt, die Studis in den Gremien müssten deshalb schleimen was das Zeug hält, denkt falsch. Klar, eine gewisse Diplomatie muss da schon an den Tag gelegt werden, allerdings bringen erfahrungsgemäß harte sachliche Auseinandersetzungen der verschiedenen Standpunkte eher Ergebnisse, die den Studierenden helfen, denn manchmal müssen auch die Profen einsehen, dass sie entweder keine Ahnung oder schlicht nicht recht haben. Und weil das alles nicht so leicht ist und viel, viel Arbeit und vor allem gute Vorbereitung bedeutet, brauchen die gewählten Vertreter:innen auch etwas Unterstützung (sei es bloß durch eine rege Wahlbeteiligung).

Hochschulebene

Rektorat

Das Rektorat leitet die Hochschule. Ihm gehören der Rektor (zurzeit Universitätsprofessor Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger), die Prorektor:innen (zzt. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Sabine Brück-Dürkop, Univ.-Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel, Universitätsprofessor Prof. Dr. rer. nat. Aloys Krieg und Universitätsprofessor Prof. Dr. Matthias Wessling) und der Kanzler (zzt. Manfred Nettekoven) an. Seine Aufgaben sind unter anderem der Beschluss über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Entscheidung in Berufungsverfahren und wo noch möglich auch die Ausführung von Senatsbeschlüssen. Betrachtet man sich die Aufgaben des Rektorats genau, so kann man leicht erkennen, dass das Rektorat fast alle wichtigen Entscheidungen fällt. Der Senat kann zwar Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben, diese sind für das Rektorat jedoch nicht bindend. Diese Machtfülle des Rektorats gründet sich auf das neu erlassene Hochschulgesetz NRW. Wer macht jetzt was im Rektorat? Grob Zusammengefasst: Eine der wichtigsten Aufgaben des Rektors ist die Vertretung der Hochschule nach außen. Den so genannten Prorektor:innen kommt jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet zu, diese sind: Studium, Lehre, Struktur, Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs, Finanz- und Bauangelegenheiten. Der Kanzler ist der Leiter der Hochschulverwaltung und Dienstvorgesetzter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen. Zur Unterstützung der Arbeit des Rektorats werden so genannte Rektoratskommissionen gebildet. Die Kommissionen werden vom Senat nach Gruppen getrennt besetzt. Hier werden Themen wie Lehre, Struktur- und Haushaltsplanung, Begleitung der Arbeit der Bibliothek und des Rechenzentrums behandelt. Ihre Aufgabe ist die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen an das Rektorat. Das Rektorat wird alle vier Jahre gewählt.

Senat

Der Senat war einmal das wichtigste beschlussfassendes Gremium der Hochschule. Durch die jüngsten Hochschulgesetznovellen gingen allerdings Teile seiner Kompetenzen an den Hochschulrat bzw. an das Rektorat über. Dennoch werden auch im Senat Entscheidungen getroffen, die die Hochschule als Ganzes betreffen. Der Senat besteht aus dem Rektor, 12 Hochschullehr:innen, vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, zwei nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und vier Studierenden, die du wählen kannst. Außerdem sind das Rektorat, die Dekan:innen, die Gleichstellungsbeauftragte und der AStA-Vorsitz jeweils mit beratender Funktion ohne Stimmrecht Mitglieder des Senats.

Zu den Aufgaben des Senates zählen:

  • Erlassen und Ändern der Grundordnung
  • Planung der Hochschulentwicklung
  • Entscheiden über die Grundsätze zur Zielvereinbarung und Mittelverteilung
  • Beschlussfassungen über Satzungen und Ordnungen der Hochschule
  • Vorschläge für die Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektor:innen
  • Bestätigen des Rektorates
  • Verleihungen von Ehrungen
  • Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten, welche die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • Empfehlungen von Forschungsschwerpunkten der Hochschule

Für die Studierenden hat sich trotz der Kompetenzübertragungen nicht viel verändert. Nach wie vor geht es darum, mit konstruktiver Kritik und inhaltlichen Argumenten* die Interessen der Studierenden gegen eine Mehrheit durchzusetzen. In der Praxis ist ein Rektorat gut darin beraten, dem Willen der Fakultäten und Kommissionen zu folgen und nicht in allen Angelegenheiten seine eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Die einzelnen Gruppen im Senat entsenden außerdem Vertreter:innen in die Senatskommissionen. In diesen geht es darum, sich schwerpunktmäßig auf bestimmte Teilbereiche wie Finanzen oder Lehre zu konzentrieren und ein Votum als Ratschlag für das Rektorat abzugeben.

Fakultätsebene

Dekanat

Das Dekanat leitet eine Fakultät. Es besteht aus der/dem Dekan:in und wenigstens einer/einem Prodekan:in (meist Studiendekan:in). Es kann maximal vier Prodekan:innen geben, davon muss die Hälfte von den Professor:innen gestellt werden. Das Dekanat führt die Beschlüsse des Fakultätsrats aus und entscheidet in einigen Fragen autonom. Letztlich ist es dafür verantwortlich, dass die Fakultät ordentlich „funktioniert“. Außerdem vertritt das Dekanat die Fakultät nach außen, also gegenüber dem Rest der Hochschule, dem Land NRW oder auch mal Bund und EU. Das Dekanat wird in einigen Fachbereichen alle zwei, in den meisten alle vier Jahre gewählt.

Fakultätsrat

Was der Senat auf Hochschulebene ist, ist der Fakultätsrat auf Fakultätsebene. Die Hochschule gliedert sich in neun verschiedene Fakultäten, jede hat einen Fakultätsrat.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl der/des Dekan:in und der Prodekan:innen
  • Entscheidung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Fakultät
  • Erlass und Änderung der Ordnungen der Fakultät
  • Erlass und Änderungen der Prüfungs-, Studien-, Promotions- und Habilitationsordnungen
  • Durchführung von Promotionen und Habilitationen
  • Beschluss über Lehrvertretungen, Zulassungsbeschränkungen und Berufungsvorschläge
  • Beschluss über den Haushalt der Fakultät

Einem Fakultätsrat gehören in der Regel drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, ein:e nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:in sowie 7 Hochschullehrer:innen an.

Sprech­stunden

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  • Katze der Woche 2025.31

    Katze der Woche 2025.31

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